Konformitätsnachweise nach WHG § 60
Die Einhaltung der Grenzwerte für chemischen Sauerstoffbedarf (CSB), adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) und Gesamtstickstoff wird durch kontinuierliche Messung und monatliche Mittelwertbildung nachgewiesen. Abweichungen von den zulässigen Werten sind unverzüglich der zuständigen Wasserbehörde zu melden.
Die Dokumentation der Messergebnisse erfolgt im betrieblichen Tagebuch gemäß Eigenkontrollverordnung. Die Prüfintervalle für die einzelnen Anlagenkomponenten sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt. Die Langzeitarchivierung der Aufzeichnungen beträgt mindestens zehn Jahre.
